Der EugH stellt eine Vertragsverletzung Österreichs durch unzureichende Umsetzung der RL 2002/49/EG fest.
EuGH 26.01.2006, Rs C-94/06
Der EugH stellt eine Vertragsverletzung Österreichs durch unzureichende Umsetzung der RL 2002/49/EG fest.
EuGH 26.01.2006, Rs C-94/06
