§ 353 GewO 1994; § 18 Dienstrecht der Beamten der Bundeshauptstadt Wien; § 25 G Dienstrecht der Beamten der Bundeshauptstadt Wien
Die Konzeption und Einreichung der Unterlagen für die Bewilligung einer Betriebsanlage zählen nicht zu den Dienstpflichten eines Amtsachverständigen.