§ 81 Abs 2 Z 9 GewO 1994; § 74 Abs 2 GewO 1994
Der VwGH konkretisiert die Beurteilungsgrundlage zur Feststellung der Auswirkungen einer Anlagenänderung auf des Emissionsverhalten der Betriebsanlage und beschreibt die Anwendungsvoraussetzungen für die Ausnahmebestimmung des § 81 Abs 2 GewO.