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Verschlechterung der Luftqualität in der Stadt keine taugliche Einwendung in einem Betriebsanlagenverfahren

UmweltrechtFerdinand Kerschner (Bearb.)RdU-LSK 2005/20RdU-LSK 2005, 82 - 83 Heft 2 v. 1.5.2005

§ 74 Abs 1 Z 1 GewO; § 74 Abs 2 GewO; § 77 Abs 1 GewO; § 8 AVG; § 63 AVG

Die Parteien eines Betriebsanlagengenehmigungsverfahrens besitzen zur Geltendmachung eines anlagenbedingten Anstiegs der Luftschadstoffe in der Stadt keine subjektiv-öffentlichen Mitsprachebefugnisse.

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