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Behördenzuständigkeit für Abfalllager bereffende Berufungsverfahren

UmweltrechtFerdinand Kerschner (Bearb.)RdU-LSK 2005/10RdU-LSK 2005, 33 - 34 Heft 1 v. 1.1.2005

§ 37 Abs 2 Z 5 AWG 2002; § 38 AWG 2002; § 74 GewO 1994; § 360 Abs 1 GewO 1994

Abfalllager, die genehmigungspflichtig nach § 74ff GewO 1994 sind, unterliegen nicht dem konzentrierten Genehmigungsverfahren iSd AWG 2002. Die Prüfung von Berufungen gegen derartige Abfalllager fällt in den Zuständigkeitsbereich des UVS.

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