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Zum Begriff der " Erweiterung" einer Landepiste auf einem Flugfeld

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2004/34RdU-LSK 2004, 105 Heft 3 v. 1.9.2004

§ 3 Abs 1 UVP-G 1993; § 3 Abs 3 UVP-G 1993; Anh 1 Z 16 UVP-G 1993

Die Neuerschließung eines Landschaftsteils ist bereits als " Erweiterung" der Landepiste zu qualifizieren, auch wenn insgesamt das in Anspruch genommene Flächenausmaß nicht erweitert wurde.

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