vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Parteistellung und VwGH-Beschwerderecht im UVP-Feststellungsverfahren

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2004/31RdU-LSK 2004, 104 Heft 3 v. 1.9.2004

§ 3 Abs 7 UVP-G 2000; § 19 Abs 3 UVP-G 2000; § 8 AVG; Art 131 Abs 2 B-VG

Die Standortgemeinde besitzt im Feststellungsverfahren Parteistellung, nur im Genehmigungsverfahren besitzt sie aber auch die Legitimation zur Geltendmachung einer Beschwerde beim VwGH.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!