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Parteistellung und VwGH-Beschwerderecht im UVP-Feststellungsverfahren

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2004/31RdU-LSK 2004, 104 Heft 3 v. 1.9.2004

§ 3 Abs 7 UVP-G 2000; § 19 Abs 3 UVP-G 2000; § 8 AVG; Art 131 Abs 2 B-VG

Die Standortgemeinde besitzt im Feststellungsverfahren Parteistellung, nur im Genehmigungsverfahren besitzt sie aber auch die Legitimation zur Geltendmachung einer Beschwerde beim VwGH.

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