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Entscheidung - VwGH 26.06.2002, 2002/04/0037

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2004/13RdU-LSK 2004, 27 Heft 1 v. 1.1.2004

§ 79 GewO 1994

Der VwGH prüft die Zulässigkeit einer Auflage, die eine Begrenzung der Musiklautstärke einer Diskothek vorschreibt und erläutert, dass eine Betriebsstilllegung im Verfahren nach § 79 GewO 1994 nicht angeordnet werden kann. Weiters legt er dar, dass das Kriterium der wirtschaftlichen Zumutbarkeit bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 79 Abs 1 GewO 1994 nicht zu berücksichtigen ist.

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