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Entscheidung - VwGH 20.05.2003, 2001/05/0166

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2003/64RdU-LSK 2003, 139 Heft 4 v. 1.12.2003

§ 6 Abs 1 Wiener Garagengesetz

Von der Beiziehung eines Sachverständigen kann abgesehen werden, wenn keine Beeinträchtigungen der Nachbarn, die das zulässige Widmungsmaß eines Wohngebietes übersteigen, erwartet werden.

VwGH 20.05.2003, 2001/05/0166

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