Das Königreich Spanien hat durch unterlassene Ausweisung der empfindlichen Gebiete die vorgaben des Art 5 der RL 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser verletzt.
Das Königreich Spanien hat durch unterlassene Ausweisung der empfindlichen Gebiete die vorgaben des Art 5 der RL 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser verletzt.