§ 34 AWG 1990; Art 7 Abs 4 EG-AbfallverbringungsV-259/93/EWG; art 7 Abs 3 und Anh II Abfallrahmen-RL 75/442/EWG ; Abschnitt 2 des Teilbandes " Leitlinien zur Abfallverbringung und Behandlungsgrundsätze" des österreichischen Bundes-Abfallwirtschaftsplanes 1998
Der VwGH nimmt zur Geltendmachung von Einreden gegen die Abfallverbringung zum Zweck der Verwertung und zur Zuordnung von Abfällen zum Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren Stellung.