Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Vorgaben der Seveso-II-Richtlinie und erörtert die Schwierigkeiten im Rahmen der Umsetzung des art 12 der Seveso II-RL und das damit verbundene Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich. Insbesondere betont er die Schwierigkeit der Zuordnung von Kompetenzen bei Querschnittsmaterien und nimmt zum Stellenwert des bundesstaatlichen Rücksichtnahmegebots Stellung.