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Die " sanfte UVP" zeigt Zähne: UVP-Pflicht für alle neuen Altölverbrennungsanlagen (auch unter 1000t/a)

Natur- und UmweltschutzAndreas Hauer (Rezensent); Wilhelm Bergthaler (als Vertreter der Bf am Verfahren beteiligt)RdU 2003/70RdU 2003, 114 - 118 Heft 3 v. 1.9.2003

§ 3 iVm Anh 1 Z 1 lit c UVP-G 2000; Anh I Z 9 UVP-RL

Der VwGH bejaht die UVP-Pflicht für alle neuen Altölheizanlagen und spricht sich infolge unzureichender Umsetzung des Anh I Z 9 der UVP-RL für deren unmittelbare Anwendbarkeit aus. Als zuständige erstinstanzliche Abfallrechtsbehörde wird die Landesregierung bestimmt.

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