§ 39 Abs 1 lit c Z 7 AWG 1990; AbfallnachweisV; § 5 VStG; § 9 Abs 2 VStG
Die Beauftragung einer Person mit dem Ausfüllen von Begleitscheinen ohne weitere Nachprüfung der Begleitscheine begründet ebenso wie die nachträgliche Prüfung der Begleitscheine nach dem Verlassen des Unternehmens kein hinreichendes Kontrollsystem.