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Naturschutz zwischen der Sicherung der Stromversorgung und Ertragssteigerung

Natur- und UmweltschutzAndreas Hauer (Rezensent)RdU 2003/46RdU 2003, 76 - 78 Heft 2 v. 1.4.2003

§ 27 Tir NSchG 1997

Die beabsichtigte Sicherung der öffentlichen Stromversorgung, nicht aber beabsichtigte Ertragssteigerungen oder die Erweiterung des Geschäftsumfangs eines Stromversorgers sind als naturschutzrechtlich maßgebliches öffentliches Interesse zu qualifizieren.

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