Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich mit der Problematik einer UVP-Genehmigung bei Nichtrealisierung des Projekts auseinander und erörtern, ob sie erlischt und welche Auswirkungen dies haben könnte. Anlasspunkt dieses Beitrags bildet die Einführung einer Erlöschensregelung für das konzentrierte Bewilligungsverfahren für Abfallbehandlungsanlagen des AWG 2002. Resümierend vertreten die Autoren die Ansicht, dass das Erlöschen einer Genehmigung eine ausdrückliche Anordnung im Bewilligungsbescheid voraussetzen würde.