RL 89/369/EWG ; RL 89/429/EWG ; Art 4 Abs 1 RL 89/369/EWG ; Art 2 Abs 1 lit a RL 89/429/EWG
Frankreich hat durch Unterlassung notwendiger Maßnahmen iSd der Richtlinie 89/369/EWG für die Müllverbrennungsanlage Maubege die Vorgaben der RL über die Verhütung der Luftverunreinigung durch neue Verbrennungsanlagen für Siedlungsmüll nicht erfüllt.