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Luftvereinreinigung

Natur- und UmweltschutzMartin Kind (Rezensent)RdU 2002/54RdU 2002, 142 - 144 Heft 4 v. 1.12.2002

RL 89/369/EWG ; RL 89/429/EWG ; Art 4 Abs 1 RL 89/369/EWG ; Art 2 Abs 1 lit a RL 89/429/EWG

Frankreich hat durch Unterlassung notwendiger Maßnahmen iSd der Richtlinie 89/369/EWG für die Müllverbrennungsanlage Maubege die Vorgaben der RL über die Verhütung der Luftverunreinigung durch neue Verbrennungsanlagen für Siedlungsmüll nicht erfüllt.

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