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Zur gebotenen Wirkung von Nachbarberufungen im Anlagengenehmigungsverfahren

Natur- und UmweltschutzAndreas Hauer (Rezensent)RdU 2002/56RdU 2002, 145 - 146 Heft 4 v. 1.12.2002

§ 78 Abs 1 GewO 1994

Im verwaltungsrechtlichen Rechtsmittelverfahren kann die aufschiebende Wirkung von Nachbarberufungen in einem Betriebsanlagengenehmigungsverfahren nicht entzogen werden, allerdings kann dem Genehmigungswerber einer Betriebsanlage die vorläufige Inanspruchnahme der Genehmigung erlaubt werden.

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