vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidung - VwGH 21.11.2001, 99/04/0219

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2002/12RdU-LSK 2002, 102 Heft 3 v. 1.9.2002

§ 179 Abs 2 MinroG; § 8 AVG

Aus § 179 Abs 3 MinroG kann kein subjektiv-öffentliches Recht auf ein behördliches Einschreiten bei Vorliegen einer Gefährdung abgeleitet werden. Ein Nachbar besitzt daher weder im Verfahren nach § 179 Abs 2 MinroG noch im Verfahren zur Erlassung einer Sicherheitsmaßnahme Parteistellung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!