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Entscheidung - OGH 29.01.2002, 1 Ob 300/01a

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2002/21RdU-LSK 2002, 103 Heft 3 v. 1.9.2002

WRG

Wasserbenutzungsrechte werden durch Zustellung der Verleihungsurkunde und nicht durch Parteienvereinbarung begründet. Die Wasserrechtsbehörde ist nicht zur Enteignung zur Sicherstellung der Trink- und Nutzwasserversorgung Dritter legitimiert.

OGH 29.01.2002, 1 Ob 300/01a; OGH, 1 Ob 54/99v; VwSlg 4231; OGH, 1 Ob 305/00k

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