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Entscheidung - VwGH 20.09.2001, 2000/07/0222

Natur- und UmweltschutzRdU-LSK 2002/4RdU-LSK 2002, 63 Heft 2 v. 1.4.2002

§ 138 Abs 4 WRG 1959

Die freiwillige Duldung einer Ablagerung durch den Grundeigentümer kann nicht mit der Duldung einer eigenmächtigen Neuerung gleichgestellt werden und ist daher für die Erlassung eines Beseitigungsauftrags irrelevant.

VwGH 20.09.2001, 2000/07/0222

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