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Entscheidung - VwGH 17.05.2001, 2001/07/0281

Natur- und UmweltschutzRdU 2002/95RdU 2002, 33 Heft 1 v. 1.1.2002

§ 3 ALSG 1989; § 6 ALSG 1989; Anl 2 DoponieV 1996

Der VwGH nimmt zu den Abgrenzungsmerkmalen zwischen Abfallablagerungen und Deponien Stellung und erläutert, dass kontaminierter Gleisschotter nicht vom Anwendungsbereich der Deponieverordnung umfasst ist.

VwGH 17.05.2001, 2001/07/0281

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