RL 79/1072/EWG ; Art 2 RL 79/1072/EWG
Die Französische Republik hat durch Weigerung der Rückerstattung der Mehrwertsteuerbeträge, die die in anderen Mitgliedsstaaten ansässigen Steuerschuldner für die Abfallsortierung, -beförderung oder -Beseitigung durch ein französisches Subunternehmen an den französischen Staat zahlen mussten, die vorgaben der 8. Mehrwertsteuerrichtlinie verletzt.