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Entscheidung - EuGH 25.01.2001, C-429/97

Natur- und UmweltschutzRdU 2001/65RdU 2001, 102 Heft 3 v. 1.9.2001

RL 79/1072/EWG ; Art 2 RL 79/1072/EWG

Die Französische Republik hat durch Weigerung der Rückerstattung der Mehrwertsteuerbeträge, die die in anderen Mitgliedsstaaten ansässigen Steuerschuldner für die Abfallsortierung, -beförderung oder -Beseitigung durch ein französisches Subunternehmen an den französischen Staat zahlen mussten, die vorgaben der 8. Mehrwertsteuerrichtlinie verletzt.

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