Art 30 EG-V aF; Art 28 EG; Art 92 EG-V; Art 87 EG; Art 93 Abs 2 EG-V; Art 88 Abs 3 EG
Die Entscheidung befasst sich mit der Gemeinschaftsrechtskonformität der Verpflichtung von privaten Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu Preisen zu beziehen, die den tatsächlichen Wert des Stroms übersteigen. Der EuGH subsumiert die daraus resultierenden finanziellen Belastungen nicht unter dem staatlichen Beihilfenbegriff.