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Entscheidung - VfGH 12.12.2000, G 97/00

Natur- und UmweltschutzBernhard Raschauer (Rezensent)RdU 2001/54RdU 2001, 64 - 66 Heft 2 v. 1.4.2001

Art 7 B-VG; § 70a WrBauO

Der VfGH prüfte die Verfassungsmäßigkeit des vereinfachten Zivilingenieur-Verfahrens aus Anlass einer Beschwerde gegen einen letztinstanzlichen Baubescheid. Dabei legte er dar, dass der Gleichheitsgrundsatz, das Rechtsstaatsprinzip, die Möglichkeit zur Begründung der Parteistellung durch Geltendmachung von Einwendungen sowie die Akteneinsicht unabdingbare Grundsätze bei der Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren darstellen.

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