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Entscheidung - VfGH 01.10.1999, G 73/99

Natur- und UmweltschutzBernhard Raschauer (Rezensent)RdU 2000/17RdU 2000, 70 - 72 Heft 2 v. 1.4.2000

Art 7 B-VG; § 25 Tir BauO

Der VfGH nimmt zu den Parteirechten der Nachbarn im Baugenehmigungsverfahren Stellung und erläutert, dass Regelungen zur Bauhöhe auch den Nachbarschutz bezwecken.

VfGH 01.10.1999, G 73/99

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