§ 2 Abs 5 Z 1 ALSG
Auch Müllkompost zur Zwischenabdeckung kann unter den Altstoffbegriff subsumiert werden. die Feststellung der Altstoffeigenschaft erfordert eine einzelfallbezogene Beurteilung; ein Verweis auf ÖNORMEN reicht nicht aus.
VwGH 25.11.1999, 98/07/0190