Zusammenfassung: Auch für umweltbedingte Schutzmaßnahmen, welche ein Unternehmen aufgrund öffentlich rechtlicher und faktischer Verpflichtungen zu setzen hat, gelten die steuerrechtlichen Bestimmungen über Verbindlichkeitsrückstellungen. Es ist möglich, ertragsmindernde Rückstellungen geltend zu machen, wenn die Verbindlichkeiten in der Bilanzierungsperiode entstanden sind und die Drohung einer Inanspruchnahme aus der Verbindlichkeit besteht.