§ 22 OÖ ROG
Der Bau einer Biomasse-Fernwärmeanlage (Hackschnitzelheizung) steht sowohl mit der Widmungsklasse Dorfgebiet wie auch der Widmungskategorie Wohngebiet in Einklang.
VwGH 31.08.1999, 99/05/0056
§ 22 OÖ ROG
Der Bau einer Biomasse-Fernwärmeanlage (Hackschnitzelheizung) steht sowohl mit der Widmungsklasse Dorfgebiet wie auch der Widmungskategorie Wohngebiet in Einklang.
VwGH 31.08.1999, 99/05/0056