Seit langem wird in Österreich darüber diskutiert, ob im Apothekenbereich eine eigenständige Aut-idem-Regelung implementiert werden soll oder nicht, sodass im Falle einer Wirkstoff- oder Produktverschreibung der Apotheker darüber entscheidet, welches Arzneimittel tatsächlich ausgehändigt wird. Die Befürworter argumentieren mit einer höheren Versorgungssicherheit, und die Skeptiker meinen, dass damit die Patientensicherheit (Stichwort: Adhärenz) unterminiert wird. Trägt ein aut idem nach deutschem Vorbild tatsächlich zur Versorgungssicherheit bei oder dient es nicht eher der Umsetzung des Wirtschaftlichkeitsgebots nach den dortigen Sozialversicherungsbestimmungen auf Apothekerebene?

