Der Beitrag geht der Frage nach, welches Niveau der Arzneimittelversorgung in (landesgesundheitsfondsfinanzierten) Krankenanstalten (KA) de lege lata geboten ist. Diese Frage erscheint angesichts der Dynamik der pharmazeutischen Entwicklungen derzeit virulent. Ihre Beantwortung ist gleichwohl, wie im Folgenden nachgewiesen wird, unproblematisch möglich.
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