Dem wünschenswerten Ziel, Kosten im Gesundheitswesen durch "geschickte" Einkaufspolitik etwa von Arzneimittel geringzuhalten, können uU abträgliche Nebenwirkungen korrespondieren. Wie können diese Interessen vor dem Hintergrund ethischer Orientierungsmaßstäbe ausdifferenziert und bewertet werden?
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