vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wegfall erforderlicher Rechtskenntnisse führt nicht automatisch zur Enthebung des Erwachsenenvertreters

LeitsatzkarteiJudikaturAline Leischner-LenzhoferRdM-LS 2024/49RdM-LS 2024, 122 - 123 Heft 3 v. 7.6.2024

Das in § 275 Z 1 ABGB vorgesehene Ablehnungsrecht eines RA bei Übernahme einer Erwachsenenvertretung mangels erforderlicher Rechtskenntnisse führt nicht notwendig zu einer Übertragung einer bestehenden Erwachsenenvertretung auf eine andere Person, wenn die zu Beginn erforderlichen Rechtskenntnisse zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr nötig sind. Ein solcher Fall ist nach den Kriterien des § 246 Abs 3 Z 2 ABGB zu prüfen. Es ist dem Gesetzgeber nicht zuzusinnen, dass er mit dem Ablehnungsrecht anlässlich der Übernahme der Erwachsenenvertretung ein zusätzliches Recht auf Enthebung schaffen wollte, das die in § 246 Abs 3 Z 2 ABGB dafür vorgesehenen Kriterien außer Acht ließe. Vielmehr kann sich zwar aus den nicht mehr erforderlichen Rechtskenntnissen eine bessere Eignung eines anderen Erwachsenenvertreters ergeben, dies ist jedoch gegen eine allfällige mit einer Umbestellung einhergehende Belastung des Betroffenen abzuwägen, wobei im Allgemeinen eine stabile Betreuungssituation wünschenswert ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!