Der bloße Zeitaufwand eines den Krankentransport vornehmenden Angehörigen ist dem Geschädigten nicht zu ersetzen. Es besteht kein Anlass, die Rsp zur Ersatzberechtigung für die Kosten des privaten Krankentransports einer neuerlichen Überprüfung zu unterziehen.
2 Ob 99/20b

