Der Begriff der sozialversicherungsrechtlich nicht erstattungsfähigen Leistung spielt bei der Beurteilung der Erforderlichkeit einer Bedarfsprüfung für die Errichtung eines selbständigen Ambulatoriums (bzw einer Gruppenpraxis) eine zentrale Rolle. Unlängst hat er iZm der Durchführung von COVID-Testungen durch ein "bedarfsprüfungsfrei" zugelassenes selbständiges Ambulatorium einige juristische Aufmerksamkeit erhalten. Die nachfolgende Untersuchung geht der Frage nach, ob die Ausnahme bestimmter nicht von der Sozialversicherung, aber zumindest teilweise aus sonstigen öffentlichen Geldern finanzierter Leistungen aus der "Bedarfsprüfungspflicht" mit verfassungs- und unionsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist und bejaht diese Frage mit näherer Begründung.