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Hinweis zum Beitrag "Eine berufsrechtliche Einordnung 'patientennaher Tests' iSd IVDR" in RdM 2023/20

ForumAufsatzThomas Wagner, Christoph Buchta, Andrea Griesmacher, Christian Schweiger, Karl StögerRdM 2023/35RdM 2023, 158 Heft 4 v. 14.8.2023

Aufgrund einer Leserzuschrift des Berufsverbands der Diplomierten Medizinisch Technischen Fachkräfte (DMTF), der Diplomierten Medizinischen Fachassistenz (DMFA) und der Medizinischen Assistenzberufe (MAB) möchten die Autor:innen folgende Klarstellung anfügen: Die im Beitrag enthaltene Aufzählung der Gesundheitsberufe und ihrer Kompetenzen hinsichtlich patientennaher Tests ist auch insoweit demonstrativ (der Aufzählung der zur Abnahme berechtigten Berufe war ein "jedenfalls" vorangestellt), als sie sich auf derzeit noch ausgebildete Berufe beschränkt hat.

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