Mit der Aufhebung des COVID-19-IG und der dazu erlassenen Verordnung durch BGBl I 2022/131 haben sich die in Gmunden heftig besprochenen "Aktuellen Fragen der Impfpflicht" noch vor Redaktionsschluss dieses Hefts in Luft aufgelöst. Dem Beitrag ist also das Objekt abhandengekommen. Die Entsorgung einer politischen Totgeburt ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Bedeutung der bei einer Impfpflicht auftauchenden Rechtsprobleme. Es liegt daher nahe, die legistische Baustelle des COVID-19-IG für eine Zwischenbilanz zu nutzen - vielleicht kann der dabei entstandene Werkzeugkasten bei der nächsten Pandemie nützlich sein. (FN )