K eines BG, mit dem das COVID-19-IG, die COVID-19-IV und die V betreffend die vorübergehende Nichtanwendung des COVID-19-IG und der COVID-19-IV aufgehoben werden und das EpiG geändert wird, unter BGBl I 2022/131.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.