Wie im Wirtschaftsleben generell spielen Spezialisierungen und das Prinzip der Arbeitsteilung auch im Gesundheitswesen eine bedeutende Rolle. Sie finden vor allem bei der Erbringung medizinischer Leistungen Anwendung wie etwa bei der Übernahme von Operationsassistenzen durch diplomierte Pflegepersonen. Im Beitrag wird auf den rechtlichen Rahmen der Delegation ärztlicher Leistungen eingegangen, der aufzeigt, unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, ärztliche Tätigkeiten, im Speziellen OP-Assistenzleistungen, an Diplompfleger zu delegieren. Schließlich wird auf die gängige Praxis und derzeitige Rechtslage in Deutschland sowie auf die dort etablierten Berufe der nichtärztlichen Chirurgieassistenz Bezug genommen.

