K einer V, mit der besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Notsituation auf Grund von COVID-19 getroffen werden (5. COVID-19-NotmaßnahmenV - 5. COVID-19-NotMV), unter BGBl II 2021/475.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
K einer V, mit der besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Notsituation auf Grund von COVID-19 getroffen werden (5. COVID-19-NotmaßnahmenV - 5. COVID-19-NotMV), unter BGBl II 2021/475.
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