Mit Urteil v 20. 7. 2021 im Fall Polat gegen Österreich hat der EGMR eine Verletzung der Art 8 und 9 EMRK festgestellt, da bei der Obduktion eines verstorbenen Kindes in einem Landeskrankenhaus gegen den Willen und die religiösen Überzeugungen der Mutter eine Interessenabwägung unterblieb und Informationen vorenthalten wurden (RdM-LS 2021/98 in diesem Heft).
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.