Kundmachungen Steiermark: V des Landeshauptmannes der Steiermark, mit der die V, mit der zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 eine zusätzliche Maßnahme festgelegt wird, geändert wird
Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2021/285RdM 2021, 154 Heft 4 v. 6.8.2021
K unter LGBl 2021/61 vom 28. 5. 2021.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.