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Kundmachungen Salzburg: Verlautbarung der Salzburger Landesregierung über die Höhe der Kostenbeiträge gemäß § 62 Abs 1 des Salzburger Krankenanstaltengesetzes 2000 für das Jahr 2021

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2021/151RdM 2021, 73 Heft 2 v. 1.4.2021

K unter LGBl 2021/9 vom 1. 2. 2021.

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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