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Kundmachungen Kärnten: V der Landesregierung, Zl 05-K-Ges-3/1-2020, mit der die V der Kärntner Landesregierung, mit der Behandlungsgebühren an den öffentlichen Krankenanstalten Kärntens und Arztgebühren an den Kärntner Landeskrankenanstalten festgesetzt werden, geändert wird

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2021/142RdM 2021, 73 Heft 2 v. 1.4.2021

K unter LGBl 2021/9 vom 28. 1. 2021.

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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