K einer V, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (4. COVID-19-SchutzmaßnahmenV - 4. COVID-19-SchuMaV), unter BGBl II 2021/58.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
K einer V, mit der besondere Schutzmaßnahmen gegen die Verbreitung von COVID-19 getroffen werden (4. COVID-19-SchutzmaßnahmenV - 4. COVID-19-SchuMaV), unter BGBl II 2021/58.
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