Kundmachungen Steiermark: V des Landeshauptmannes der Steiermark, mit der zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 eine zusätzliche Maßnahme festgelegt wird
Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2021/82RdM 2021, 27 Heft 1 v. 15.2.2021
K unter LGBl 2021/3 vom 15. 1. 2021.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.