K einer V, mit der besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Notsituation auf Grund von COVID-19 getroffen werden (3. COVID-19-NotmaßnahmenV - 3. COVID-19-NotMV), unter BGBl II 2021/27.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
K einer V, mit der besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Notsituation auf Grund von COVID-19 getroffen werden (3. COVID-19-NotmaßnahmenV - 3. COVID-19-NotMV), unter BGBl II 2021/27.
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