K eines BudgetbegleitG 2021, mit dem das ImpfschadenG (Art 21) und das GESG (Art 34) - Einrichtung eines Bundesamts für Verbrauchergesundheit und eines Büros für Tabakkoordination - geändert werden, unter BGBl I 2020/135.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.