Das BMSGPK hat mit Schreiben vom 19. 11. 2020, GZ 2020-0.752.759, zur Thematik Rachen- und Nasenabstriche durch Turnusärzte, Absolventen der Humanmedizin sowie Medizinstudierende im Zuge der COVID-19-Pandemiebekämpfung folgende Klarstellung getroffen:.
Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.