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Erlässe COVID-19, Rachen- und Nasenabstriche durch Turnusärzte, Absolventen der Humanmedizin sowie Medizinstudierende

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2021/5RdM 2021, 19 - 20 Heft 1 v. 15.2.2021

Das BMSGPK hat mit Schreiben vom 19. 11. 2020, GZ 2020-0.752.759, zur Thematik Rachen- und Nasenabstriche durch Turnusärzte, Absolventen der Humanmedizin sowie Medizinstudierende im Zuge der COVID-19-Pandemiebekämpfung folgende Klarstellung getroffen:.

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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