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Kundmachungen Burgenland: V des Landeshauptmannes von Burgenland, mit der die Badegewässer und Badestellen (Überprüfungsstellen) bestimmt werden (Burgenländische Badegewässerverordnung 2020)

Gesetzgebung und VerwaltungAufsatzGerhard Aigner, Meinhild HausreitherRdM 2020/262RdM 2020, 185 Heft 5 v. 1.10.2020

K unter LGBl 2020/50 vom 3. 8. 2020.

Abstract aus RdM bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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